Um möglichen Problemen bei meinem Auftritt bereits im Vorfeld zu begegnen, bitte ich Sie um Prüfung, ob bei Ihrer Veranstaltung die nachfolgenden Auftrittsbedingungen eingehalten werden können:

  • Um eine Vorführung zu ermöglichen, muss mir mindestens eine freie Vorführfläche von 2x2 Metern zur Verfügung stehen.
  • Eine Einsicht sollte nur von vorne erfolgen können, Zuschauer von der Seite oder von hinten sind nicht gewünscht, da sie nicht alles sehen können und Zuschauer evtl. ablenken.
  • Störende Nebengeräusche (Bewirtung, Musik o.ä.) müssen während der Vorführung unbedingt eingestellt werden.
  • Zumindest in der ersten Reihe sollte sich eine Bestuhlung befinden. Der Abstand der ersten Sitzreihe zum Künstler sollte ca. 2 Meter betragen.
  • Vor, während und nach einer Kindervorstellung ist für eine Betreuung der Kinder seitens des Veranstalters zu sorgen.
  • Für eine ausreichende Beschallung bei mehr als 200 Zuschauern (Richtwert für Veranstaltungen in Räumen) ist vom Veranstalter zu sorgen. Eine drahtlose Mikrofonanlage und einen Bühnenhintergrund kann ich mitbringen.
  • GEMA- Gebühren fallen i.d.R. nicht an oder gehen zu Lasten des Veranstalters.
  • Die Dauer der Show ist in einem Toleranzrahmen von ca. 15 % zu sehen, eher jedoch länger als kürzer.
  • Gegen gelegentliches Fotografieren habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Das Aufnehmen der kompletten Show auf Video sollte jedoch nur mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis stattfinden.
  • Der Veranstalter ist verantwortlich für das Einholen des Einverständnisses aller Zuschauer für die Aufnahme und ggfls. Veröffentlichung in Druckwerken, im Internet oder in sozialen Medien.
  • Ein ungestörter Auf- u. Abbau der Requisiten (jeweils ca. 5-10 Minuten) ist zu ermöglichen.
  • Vorstellungen in Räumen sind generell besser. Veranstaltungen im Freien können nur bei beständigem trockenen und windstillen Wetter stattfinden. Bei unbeständigem Wetter ist vom Veranstalter für eine Ausweichmöglichkeit zu sorgen (Zelt, Pavillon, Gebäude). Ein Zelt oder Pavillon sollte von drei Seiten geschlossen sein.
  • Ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes ist zwingend zu gewährleisten.
  • Geringe Verschiebung des Beginns der Vorstellung infolge höherer Gewalt durch Stau oder Parkplatzprobleme sind nicht immer auszuschließen. Ich werde mich jedoch bemühen, pünktlich zu erscheinen.
  • Sollte sich der Beginn meines Auftritts wegen Verschiebung des Zeitplanes relevant verschieben, bitte ich um telefonische Nachricht, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
  • Da Zauberkünstler leider nicht vor Krankheiten gefeit sind, würde ich Ihnen eine krankheitsbedingte Absage ehest möglich mitteilen und/oder um gleichwertigen Ersatz bemüht sein.
  • Bei einer Absage der Vorstellung seitens des Veranstalters mehr als sieben Tage vorher werden 50 % der Gage, weniger als sieben Tage 80 % der Gage fällig. Bei Absage am geplanten Tag ist die komplette Gage fällig, ebenso bei einer begründeten Absage seitens des Künstlers wegen unzureichender Rahmenbedingungen oder Nichtbeachtung dieser Auftrittsbedingungen, sofern diese nicht spontan behoben werden können.
  • Die Gage ist am Tag der Veranstaltung in bar fällig. Umsatzsteuer wird weder erhoben noch ausgewiesen (§ 19 UStG / Kleinunternehmerregelung). Eine Überweisung auf das Konto des Künstlers innerhalb von sieben Tagen kann vereinbart werden.
  • Mit der Gage sind alle Forderungen des Künstlers einschließlich An- u. Abfahrt, Verbrauchsmaterialien und Wartezeit bis max. entsprechend der Vorstellungsdauer abgegolten.
  • Längere veranstaltungsbedingte Wartezeiten (angefangene Stunde 50.- €) werden gesondert abgerechnet.
  • Das „Kleingedruckte“ dient dazu, den Zuschauern eine gute Vorstellung unter für den Künstler zumutbaren Rahmenbedingungen präsentieren zu können.